Du planst, Dein Abitur nachzuholen aber die Finanzierung steht auf der Kippe? Kindergeld kann dir einen Teil der Sorge nehmen. Lies, wie lange du Anspruch auf Kindergeld hast und welchen Einfluss die Ausbildung darauf hat.
Kindergeld kann unter bestimmten Bedingungen auch für bereits erwachsene Kinder ausgezahlt werden, die nicht mehr zu Hause wohnen. Das Kindergeld soll den Eltern helfen, die Kosten für ihr Kind zu stemmen. Wenn Du schon ausgezogen bist, Deine Eltern aber weiterhin Kindergeld beziehen, kannst Du Dich vielleicht mit Ihnen einigen, dass sie Dir das Kindergeld zur Verfügung stellen. Gerade während einer Weiterbildung, wie dem Nachholen des Abiturs, ist das recht praktisch.
Zu beachten ist, dass das Kindergeld keine Sozialleistung ist, sondern eine sogenannte steuerliche Ausgleichszahlung. Unter Umständen ist für die Eltern der sogenannte Kinderfreibetrag bei der Steuererklärung günstiger. Das Finanzamt prüft dies anhand der Steuererklärung und entscheidet dann, was für den Steuerzahler vorteilhafter ist. Das geschieht automatisch bei der Steuerprüfung. Einen Antrag auf Kindergeld sollte man aber trotzdem stellen.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Anspruch auf Kindergeld haben im Prinzip alle Eltern, unabhängig von ihrem Einkommen für:
- Kinder bis 18 Jahre,
- erwerbslose Kinder bis 21 Jahre,
- Kinder bis 25 Jahre in der Erstausbildung im Studium und
- Kinder bis 25 Jahre in einer zweiten Ausbildung (Schule, Beruf oder Studium) unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten).
Zählkinder & Änderung 2023
Sogenannte „Zählkinder“ wohnen nicht bei dem Elternteil, das den Antrag auf Kindergeld stellt, wurden bis Ende 2022 aber zur Ermittlung des Gesamtanspruchs mitgezählt. Dadurch erhöht sich der Gesamtbetrag, denn für das dritte bzw. vierte Kind gibt es ja mehr Geld.
NEU: Das Kindergeld ist ab dem 1. Januar 2023 für alle Ihre Kinder gleich.
Die Reihenfolge der Kinder wird nicht mehr die Höhe des Kindergeldes beeinflussen. Das „Zählkind“ erhöht somit nicht mehr den Kindergeldanspruch.
Kindergeld gibt es pro Kind nur einmal, die Eltern müssen sich also einigen, welcher Elternteil den Betrag erhält. Bei getrennt lebenden Eltern hat derjenige Kindergeldanspruch, bei dem das Kind wohnt. Zahlt der andere Elternteil Unterhalt, teilt sich der Kindergeldanspruch auf.
Der Wohnsitz des Antragstellers muss in Deutschland oder einem anderen Land der Europäischen Union liegen. Er stellt seinen Antrag in der Regel bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes erhalten das Kindergeld über ihren Dienstherrn.
Wie hoch ist der Kindergeldanspruch?
Seit dem 01.01.2023 besteht ein Anspruch von je 250 pro Kind €. Dies ist seit 2023 unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Quelle: Bundesregierung.de, Stand: März 2023
Kindergeldanspruch während der Weiterbildung
Ob Du – bzw. Deine Eltern – Kindergeld während Deiner Weiterbildung bekommen kannst, hängt von zwei Grundfragen ab:
- Hast Du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung? Wenn ja:
- Wie viele Wochenstunden arbeitest du in Deinem aktuellen Beruf?
Kindergeld in der Erstausbildung
Als abgeschlossene Berufsausbildung gilt: Du hast eine Ausbildung durchlaufen, eine Prüfung abgelegt und kannst in diesem Beruf Geld verdienen. Wenn Du zum Beispiel eine Ausbildung als Schwesternhelferin oder Rettungssanitäter mit einer bestandenen Abschlussprüfung hast, gilt dies als Erstausbildung. Hast Du keine Erstausbildung und trägt die Weiterbildungsmaßnahme zu Deiner beruflichen Qualifikation bei, kannst Du nebenher unbegrenzt arbeiten, so viel Du willst und kannst. So gilt zum Beispiel auch ein staatlich anerkanntes Fernstudium als berufliche Qualifikation, wenn ein Abschlusszertifikat erworben wird, das als Befähigungsnachweis für das Berufsleben dient.
Kindergeld in der Zweitausbildung
Hast Du bereits einen Beruf, dann handelt es sich beim Nachholen des Abiturs um eine Zweitausbildung. Du kannst zwar auch arbeiten und so viel verdienen, wie Du willst, aber Du darfst neben der Weiterbildung nicht mehr als 20 Wochenstunden beruflich tätig sein. Ausschlaggebend ist hier die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit.
Dasselbe gilt auch für eine selbstständige Tätigkeit: Hier musst Du ebenfalls nachweisen, dass Du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest.
Ausnahme: Bis zu zwei Monate im Jahr darfst du mehr Arbeitsstunden leisten. Kommst Du dabei über das Jahresmittel von 20 Wochenstunden, wird für die Zeitspanne der Ausweitung kein Kindergeld gezahlt. Du verlierst aber nicht Deinen Gesamtanspruch.
Wie viel Geld Du dabei verdienst, spielt wie gesagt keine Rolle. Du kannst übrigens auch einem Minijob (Verdienst bis 450,00 € monatlich) nachgehen – natürlich nicht beides gleichzeitig, wenn die 20-Wochenstundenmarke dabei überschritten wird.
Kindergeld im Fernstudium?
Für Fernlehrgänge besteht immer dann ein Anspruch auf Kindergeld, wenn durch den Abschluss ein Abschlusszertifikat erworben wird, das als Befähigungsnachweis für das Berufsleben dient. Dazu gehört auch das Fernstudium bei der Studiengemeinschaft Darmstadt. Genauere Informationen über die dort geltenden Regelungen bekommst du hier: Kindergeld im Fernstudium
Kindergeldantrag stellen in der Weiterbildung – Zusammenfassung
Als Abitur-Nachholer gilt:
Du bist berufstätig, nicht über 25 Jahre alt und möchtest Dein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholen? Dann können Deine Eltern für diese Weiterbildungsmaßnahme einen Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes stellen. Denn das nachgeholte Abitur – auch das Fernabitur – zählt als Teil der beruflichen Qualifizierung.
- Du musst aber nachweisen können, dass die wöchentliche Lernzeit mindestens 10 Stunden beträgt, um die Ernsthaftigkeit Deines Bemühens zu demonstrieren. Manchmal verlangen die Familienkassen weitere Belege, wie z. B. eine Kopie der Einsendeaufgaben.
- Hast Du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, dann gilt für Dich bezüglich deiner Arbeitszeiten die oben genannte 20-Stunden-Regel.
- Übrigens besteht der Anspruch auf Kindergeld auch dann, wenn du verheiratet oder verpartnert bist.
Kindergeldantrag als Abiturnachholer selbst stellen
Du wohnst nicht mehr bei Deinen Eltern und sie zahlen Dir keinen Unterhalt? Dann kannst Du das Kindergeld auch selbst beantragen und ausgezahlt bekommen. Du stellst einen Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes bei der zuständigen Familienkasse. Die Gesamtsumme des Kindergeldes, auf das Deine Eltern Anspruch haben, wird dann geteilt durch die Gesamtzahl ihrer Kinder. Das Antragsformular findest Du online unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/auszahlung-andere-personen. Dem Antrag legst Du eine Bescheinigung der Schule oder des Institutes bei, bei der oder bei dem Du Dein Abitur nachholst.
Hinweis: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Bitte wende Dich dafür an die zuständige Familienkasse, Deinen Steuerberater oder an einen Fachanwalt.
Du hast noch Fragen? Die Bundesagentur für Arbeit hilft Dir weiter.
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