Du planst, Dein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen? Dann haben wir eine gute Nachricht: Du kannst die Kursgebühren und noch weitere Ausgaben beim Finanzamt als Weiterbildungskosten geltend machen. Wie das geht, erfährst Du in unseren Steuertipps für Abitur-Nachholer.
Einen Überblick, welche Kosten Dich beim Abitur-Nachholen erwarten, erhältst Du in unserem Kosten-Artikel. Zur finanziellen Unterstützung haben wir dir auch Informationen zum BAföG, Kindergeld und Unterhaltsansprüchen zusammengestellt.
Tipp: Du willst dein Abitur nachholen? Dieser Fragebogen hilft dir in nur 1 Minute die richtige Schule zu finden.
Wie kann ich eine Weiterbildung steuerlich geltend machen?
Für die Anrechnung Deiner Weiterbildung bei der Steuererklärung gibt es drei Möglichkeiten.
Steuertipps bei nicht-selbstständiger Arbeit
Du verdienst Dein zu versteuerndes Einkommen als Arbeitnehmer, also mit nichtselbstständiger Berufstätigkeit. Dann zählt Dein Fernstudium als Weiterbildung und läuft bei Deiner Steuererklärung unter Werbungskosten. Diese können in der Regel unbeschränkt abgezogen werden. (§ 9 Einkommensteuergesetz). Allerdings wird hier eine Werbekostenpauschale von aktuell 1.230 € pro Jahr angesetzt. Erst Beträge, die darüber hinausgehen, kannst Du absetzen.
Steuertipp 1
Auch nach Abschluss Deines Fernstudiums kannst Du Deine Fort- oder Weiterbildung nachträglich geltend machen und bekommst so bereits geleistete Steuerzahlungen zurück.
Steuertipps bei selbstständiger Arbeit
Du versteuerst Deine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder als Gewerbetreibender. Dann sind die Ausgaben für Dein Fernstudium Fortbildungskosten und fallen unter die Rubrik Betriebsausgaben (§ 4 Einkommensteuergesetz).
Abitur nachholen ohne Berufsbezug
Du machst Dein Abitur nach, um Deine Allgemeinbildung zu erweitern. Dieser Schulabschluss ist also nicht der erste Baustein einer Zweitausbildung – die Du nur mit dem Abitur starten kannst; er ist auch nicht Teil Deines Aufstiegs innerhalb Deines jetzigen Berufes. Dann gelten die Ausbildungskosten in der Regel als Sonderausgaben, und zwar bis zu 6.000,00 € pro Kalenderjahr. Dies gilt ebenfalls für die Erstausbildung bzw. für das Erststudium.
Achtung: Ob das Abitur als Weiterbildungsmaßnahme für den Beruf anerkannt wird, kann im Einzelfall strittig sein und hängt vom zuständigen Finanzamt ab.
Weiterbildungskosten für das Abitur
Für Dein Fernstudium kannst Du natürlich die
- Kursgebühren selbst und
- Prüfungsgebühren, wenn welche erhoben werden,
für Deine Abschlussprüfung steuerlich geltend machen. Außerdem kannst Du noch die folgenden Ausgaben anrechnen lassen:
- Lernmittel, Hard- und Software
Lehrmaterial, wie Bücher, Hefte, Kopien etc., ist natürlich absetzbar, aber auch Software und andere Arbeitsmittel kannst Du geltend machen. Bis zu einem Preis von 952,00 € inklusive MwSt. lassen sich Lernmittel sofort geltend machen. Kaufst Du Dir ein teureres Einzelstück mit einem Wert von mehr als 800 €, zum Beispiel einen neuen Laptop, musst Du diesen über mehrere Jahre steuerlich abschreiben.
Steuertipp 2
Bewahre alle Rechnungen auf!
Fahrtkosten und Übernachtungskosten
Bei Deiner Steuererklärung darfst du Präsenzseminare und Prüfungstage nicht vergessen. Anders als beim Arbeitsweg zählen für die Fahrt zur Bildungseinrichtung sowohl der Hin- als auch der Rückweg. Du kannst 30 Cent pro Kilometer für die gesamte Fahrt anrechnen lassen. Bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln gelten die tatsächlichen Kosten für das Ticket. Auch die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind absetzbar. Hier gilt aktuell eine Pauschale von 24,00 € pro Tag mit Übernachtung und 12,00 € ohne Übernachtung.
Kreditkosten absetzen
Wenn Du für Deine Weiterbildung einen Kredit aufnehmen musst, kannst Du die Zinsen als Werbungskosten steuerlich geltend machen, die Bankgebühren ebenso. Den Kredit selbst kannst Du bei Rückzahlung allerdings nicht absetzen.
Wichtig: Zuschüsse von Dritten zu den Fort- oder Weiterbildungskosten reduzieren die steuerlich absetzbaren Aufwendungen. Diese Dritten können Dein Arbeitgeber, das Arbeitsamt oder das BAföG-Amt sein.
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Weiterbildungskosten als Student geltend machen?
Kosten für die duale Ausbildung gelten unter bestimmten Umständen als Weiterbildungskosten und können entsprechend abzugsfähig sein. Auch Werkstudenten können also ihre Ausgaben unter Werbungskosten in der Steuererklärung verbuchen.
Dein Vorteil: Übersteigen die Ausgaben für die Weiterbildung die Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis, kann ein sogenannter steuerlicher Verlust entstehen. Dieser Verlustvortrag wird mit den späteren Steuerzahlungen verrechnet und kann so die künftige Steuerpflicht mindern.
Ausnahme für Studenten
Allerdings gibt es hier eine Bedingung: Es muss eine echte Weiterbildung und keine Erstausbildung sein. Der Werkstudent muss also eine bereits abgeschlossene Erstausbildung nachweisen, die mindestens zwölf Monate gedauert hat, bei einem Aufwand von mindestens 20 Stunden wöchentlich. Ausbildungen, die vom Aufwand und von der Dauer unter dieser Maßgabe liegen, werden nicht anerkannt. Ein Bachelor- oder Masterabschluss wird aber in der Regel als Erstausbildung anerkannt. Handelt es sich hingegen um eine Erstausbildung und keine Weiterbildung, können die Kosten als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Diese sind bis zu einem Betrag von 6.000,00 € absetzbar. Der Nachteil: Sie können nicht als steuerlicher Verlust geltend gemacht werden, auch wenn die Ausgaben die Einnahmen übertreffen.
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Steuererklärung einreichen als Student?
Ein Werkstudent ist ein normaler Arbeitnehmer und daher eigentlich steuerpflichtig. Verdient er mehr als den aktuellen gesetzlichen Freibetrag, muss er Steuern zahlen. Der Grundfreibetrag beträgt 9.168,00 € (Stand: 2019) Verdienst in Steuerklasse I, zuzüglich verschiedener Pauschalen. Alles, was darüber hinaus monatlich auf dem Konto landet, wird versteuert. In diesem Fall lohnt sich eine Steuererklärung mit Aufrechnung aller Ausgaben auch für Werkstudenten.
Lohnsteuer zurückholen
Alle Arbeitgeber zahlen Lohnsteuer im Voraus, auch für Werkstudenten. Hat ein Werkstudent im Laufe des Jahres nicht mehr als den für ihn geltenden Grundfreibetrag verdient, lohnt sich auch hier eine Steuererklärung. Denn diese Lohnsteuer wird dann vom Finanzamt vollständig zurückgezahlt.
Hinweis: Unsere Steuertipps sind allgemein gefasst und rechtlich unverbindlich. Für Deine Steuererklärung wendest Du Dich am besten an einen Steuerberater oder an das für Dich zuständige Finanzamt.
Mehr Tipps zum Thema Abitur finanzieren
Es gibt viele Möglichkeiten, während einer Weiterbildung die Finanzen aufzufrischen. Schau doch mal in unseren anderen Artikeln zu den Themen
und BAföG rein.
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